Das T1-Verfahren ist ein externes Unionsversandverfahren, mit dem insbesondere Nicht-Unionswaren unter zollamtlicher Überwachung zwischen bestimmten Zollstellen befördert werden können, ohne dass die Einfuhrabgaben bereits am Ausgangspunkt endgültig erhoben werden.

Was in der Praxis wichtig ist

Für die Disposition zählt die konkrete Sendung und nicht nur die allgemeine Bezeichnung. Deshalb sollten Besonderheiten früh genannt und nicht erst am Abholtag geklärt werden.

  • Das Verfahren wird eröffnet, überwacht und an der vorgesehenen Bestimmungszollstelle ordnungsgemäß beendet.
  • Fristen, Sicherheiten und Nämlichkeitsmaßnahmen können Bestandteil des Verfahrens sein.
  • Ein T1 ist kein allgemeines Transportdokument und ersetzt CMR oder Handelsrechnung nicht.

Welche Angaben sind für die Spedition wichtig?

Ein Transportangebot ersetzt keine zollrechtliche Prüfung. Der zuständige Zollvertreter muss das konkrete Verfahren und die erforderlichen Nachweise zur Ware und Route festlegen.

Fehlende oder widersprüchliche Angaben können zu Rückfragen, Standzeiten oder einer Unterbrechung der Beförderung führen.

Wenn eine Angabe noch unklar ist, sollte sie vor der Buchung geklärt werden. Eine kurze Rückfrage ist meist einfacher als eine Änderung nach bereits erfolgter Disposition.

Kurze Checkliste

  • Verfahrensinhaber klären
  • MRN und Frist beachten
  • Bestimmungszollstelle prüfen
  • Verfahren ordnungsgemäß erledigen

Passende weiterführende Informationen finden Sie unter Wie funktioniert die Zollabfertigung?, Welche Dokumente führt der Fahrer mit? sowie Einfuhr- vs. Ausfuhrzollabfertigung: Was ist der Unterschied?.