Für gewerbliche Waren von der EU in die Schweiz sind Ausfuhr- und Einfuhrformalitäten zu beachten. Typischerweise werden Handelsrechnung, genaue Warenbeschreibung, Wert, Warennummer, Ursprungsangaben und die Daten der beteiligten Unternehmen benötigt.
Darauf sollten Unternehmen achten
Je genauer die Angaben bei der Anfrage sind, desto zuverlässiger lassen sich Fahrzeug, Handling und Termin planen. Nachträgliche Änderungen können eine neue Prüfung erforderlich machen.
- Je nach Warenart können zusätzliche Bewilligungen, Präferenznachweise oder besondere Abgaben relevant sein.
- Incoterm und Importverantwortung sollten vorab festgelegt werden.
- Eine Route in die Schweiz gehört nicht zu einem gewöhnlichen EU-Binnenverkehr und muss getrennt geplant werden.
Welche Angaben sind für die Spedition wichtig?
Ein Transportangebot ersetzt keine zollrechtliche Prüfung. Der zuständige Zollvertreter muss das konkrete Verfahren und die erforderlichen Nachweise zur Ware und Route festlegen.
Fehlende oder widersprüchliche Angaben können zu Rückfragen, Standzeiten oder einer Unterbrechung der Beförderung führen.
Wenn eine Angabe noch unklar ist, sollte sie vor der Buchung geklärt werden. Eine kurze Rückfrage ist meist einfacher als eine Änderung nach bereits erfolgter Disposition.
Kurze Checkliste
- Exporteur und Importeur klären
- Rechnung vollständig ausstellen
- Zolltarifnummer prüfen
- Zollvertretung koordinieren
Passende weiterführende Informationen finden Sie unter Welche Dokumente werden für die Zollabfertigung benötigt?, Mit welchen Zollkosten müssen Unternehmen rechnen? sowie Wer zahlt Zölle und Einfuhrumsatzsteuer?.