Ob und in welcher Form Mehrwertsteuer auf einer Speditionsleistung ausgewiesen wird, hängt von Leistungsort, Kundenstatus, beteiligten Ländern und den geltenden Umsatzsteuerregeln ab. B2B-Transporte sollten deshalb mit korrekten Firmendaten und USt-IdNr. abgerechnet werden.

Darauf sollten Unternehmen achten

Je genauer die Angaben bei der Anfrage sind, desto zuverlässiger lassen sich Fahrzeug, Handling und Termin planen. Nachträgliche Änderungen können eine neue Prüfung erforderlich machen.

  • Inländische und grenzüberschreitende Leistungen können steuerlich unterschiedlich behandelt werden.
  • Eine Nettoangabe im Angebot bedeutet nicht automatisch, dass niemals Steuer anfällt.
  • Die finale steuerliche Behandlung sollte sich aus der Rechnung beziehungsweise der Buchhaltung ergeben.

Welche Angaben sind für die Spedition wichtig?

Steuerliche Behandlung und Fälligkeit richten sich nach der konkreten Leistung, den beteiligten Unternehmen und den vereinbarten Bedingungen.

Firmenname, Anschrift, USt-IdNr. und gegebenenfalls Bestell- oder Kostenstellenreferenz sollten vor Rechnungserstellung geprüft werden.

Wenn eine Angabe noch unklar ist, sollte sie vor der Buchung geklärt werden. Eine kurze Rückfrage ist meist einfacher als eine Änderung nach bereits erfolgter Disposition.

Kurze Checkliste

  • USt-IdNr. angeben
  • Leistungsort prüfen
  • Rechnung steuerlich kontrollieren

Passende weiterführende Informationen finden Sie unter Wie wird Mehrwertsteuer bei grenzüberschreitenden Transporten berechnet?, Enthalten Speditionspreise Mehrwertsteuer? sowie Wer zahlt Zölle und Einfuhrumsatzsteuer?.