Ein Transportschaden sollte mit Sendungsreferenz, kurzer Schadenbeschreibung, Datum, Fotos und vorhandenen Transport- beziehungsweise Ablieferbelegen gemeldet werden. Je vollständiger die Erstmeldung, desto schneller kann geprüft werden, welche weiteren Unterlagen benötigt werden.
Was in der Praxis wichtig ist
Für die Disposition zählt die konkrete Sendung und nicht nur die allgemeine Bezeichnung. Deshalb sollten Besonderheiten früh genannt und nicht erst am Abholtag geklärt werden.
- Bei sichtbaren Schäden gehört der Vorbehalt auf dem Ablieferbeleg zu den wichtigsten Nachweisen.
- Die beschädigte Ware sollte nicht ohne Abstimmung repariert, entsorgt oder weitergegeben werden, wenn dadurch die Prüfung erschwert wird.
- Eine Schadenmeldung ist noch keine automatische Anerkennung einer Haftung oder Versicherungspflicht.
Welche Angaben sind für die Spedition wichtig?
Fotos von Verpackung, Ladeeinheit und beschädigter Ware sowie Rechnung, Packliste und Transportreferenz helfen bei der Prüfung eines Schadenfalls.
Haftung und zusätzliche Transportversicherung sind nicht dasselbe. Deckungsumfang, Ausschlüsse und Meldefristen sollten vor dem Transport geklärt werden.
Entscheidend ist, dass die bei der Anfrage gemeldeten Angaben mit der tatsächlichen Sendung übereinstimmen. So lassen sich Rückfragen, Fehlfahrten und unnötige Nachberechnungen vermeiden.
Kurze Checkliste
- Referenz nennen
- Fotos anhängen
- POD/CMR beifügen
- Warenwert und Rechnung bereithalten
Passende weiterführende Informationen finden Sie unter Welche Unterlagen werden für eine Schadensmeldung benötigt?, Was ist ein verdeckter Transportschaden? sowie Wie wird ein Transportschaden geprüft und bewertet?.