DAP ist ein Incoterm, bei dem der Verkäufer die Ware bis zum benannten Bestimmungsort transportieren lässt und die Gefahr grundsätzlich bis zur Bereitstellung dort trägt. Die Einfuhrabfertigung und Einfuhrabgaben liegen grundsätzlich beim Käufer, soweit die Klausel korrekt angewendet wird.
Praktische Planung
Eine saubere Vorbereitung reduziert Rückfragen und verhindert, dass Fahrzeug oder Standort nicht zusammenpassen. Wichtig sind überprüfte Daten statt geschätzter Maße oder Gewichte.
- Der benannte Ort sollte so genau wie möglich angegeben werden.
- Entladung ist bei DAP nicht automatisch Verkäuferpflicht; das unterscheidet die Klausel beispielsweise von DPU.
- Incoterms regeln nicht alle Aspekte von Kaufvertrag und Zahlung.
Welche Angaben sind für die Spedition wichtig?
Ein Transportangebot ersetzt keine zollrechtliche Prüfung. Der zuständige Zollvertreter muss das konkrete Verfahren und die erforderlichen Nachweise zur Ware und Route festlegen.
Fehlende oder widersprüchliche Angaben können zu Rückfragen, Standzeiten oder einer Unterbrechung der Beförderung führen.
Wenn eine Angabe noch unklar ist, sollte sie vor der Buchung geklärt werden. Eine kurze Rückfrage ist meist einfacher als eine Änderung nach bereits erfolgter Disposition.
Kurze Checkliste
- Incoterms-Version nennen
- Bestimmungsort konkret angeben
- Importverantwortung klären
- Entladung separat vereinbaren
Passende weiterführende Informationen finden Sie unter Was sind Incoterms?, Darf der Fahrer beim Be- oder Entladen helfen? sowie Wer zahlt Zölle und Einfuhrumsatzsteuer?.